Artenschutzrechtliche Prüfung bei Sanierung und Abbruch mit ökologischer Baubegleitung

Der Abbruch und die Neuerrichtung von großen Gebäudekomplexen mit Vorkommen von Gebäudebrütern, wie in diesem Fall Mehlschwalben und Rauchschwalben erfordert artenschutzfachliche Betreuung.

Ein Gutachten zum Artenschutz, eine sogenannte spezielle artenschtzrechtliche Prüfung (saP) hält die Ergebnisse von Felduntersuchungen fest.  Dabei werden sogenannet CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmen beschrieben und die den der zuständigen Naturschutzbehörde als Entscheidungsgrundlage und als Grundlage für einen Bescheid.

Bei großen Projekten und einer größeren lokalen Population  an Vögeln am Gebäude ist hilft eine ökologische Baubegleitung bei der fachlichen Umsetzung der behördlichen Auflagen zum Naturschutz.

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Wir kümmern uns und unterstützen Sie mit unserer Sachkunde im Artenschutz bei Ihrem Bauvorhaben.

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