Artenschutzprüfung nach BNatSchG

Bei einem Vorhaben, wie zum Beispiel einer energetischen Sanierung von Gebäuden und Dachstühlen ist eine Artenschutzprüfung  ein Teil der ersten Stufe im Artenschutz, um zu prüfen, welche Tiere vom Vorhaben betroffen sind.

Zur Prüfung wird das Gebäude während der Brutsaison auf das Vorkommen von Gebäudebrütern untersucht.

Werden Niststätten und Fortpflanzungsstättenvon geschützten Tieren festgestellt, so werden in der  Artenschutzprüfung Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen beschrieben.

Diese Artenschutzprüfung ist ein Instrument  für den gesetzlichen Artenschutz und ist die Entscheidungsgrundlage für die zuständige Umwelt-Behörde und Grundlage für einen Baubescheid

Gesetzliche Grundlage für eine ArtenschutzPrüfung ist das Bundesnaturschutzgesetz.

Oftmals ist es eine Aufflage des Vorbescheids eines Bauvorhabens.

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