Sie haben die Auflage einer Naturschutzbehörde bekommen, ihr Vorhaben durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) betreuen zu lassen? Im Rahmen der ÖBB bieten wir Ihnen als Sachverständige unter Anderem folgende Leistungen zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Vorhaben an:
Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und stellen einen reibungslosen Ablauf der Maßnahme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sicher.
Eine ökologische Baubebegleitung schafft Klarheit bei allen Beteiligten, gibt klare Handlungsrahmen vor und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens.
In den vergangenen Jahren haben die Ansprüche an die ökologischen Belange in der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, nicht zuletzt durch die Stärkung des Artenschutzes in den beiden Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in 2017 und 2010 deutlich zugenommen.
Das Instrument der Ökologischen Baubegleitung wird insbesondere im Rahmen von Groß- und Infrastrukturprojekten eingesetzt.
Die Aufgabe einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) und einer Umweltbaubegleitung (UBB) ist die Beratung und Betreuung des Vorhabenträgers bei der Überwachung und Begleitung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht (ÖBB) oder umfassend für alle Rechtsbereiche des Umweltschutzes, die in Folge von Vorhabensgenehmigungen zu beachten sind (UBB).
Um Beeinträchtigungen der Umwelt in der Ausführungsphase von Bauvorhaben zu vermeiden, werden insbesondere bei größeren Projekten oder solchen in empfindlichen Gebieten bei der Genehmigung entsprechende Auflagen festgelegt und es kann eine ökologische Baubegleitung oder eine umfassendere Umweltbaubegleitung (UBB) vorgeschrieben werden.
Die Modalitäten und Befugnisse der Baubegleitung müssen vor Baubeginn festgelegt werden.
Im ersten Schritt werden die Verursacher
und Bauverantwortlichen vor Ort über die Besonderheiten des Projektes und des jeweiligen Baugebietes informiert. Eine Einweisung der Bauleitung und der Bauarbeiter in die Umweltbelange und ggf. eine Abgrenzung von Bereichen, in die nicht eingegriffen werden darf, findet zu Beginn der Ausführungsphase statt. Eine Auspflockung solcher schutzbedürftiger Bereiche ist empfehlenswert.
Die ÖBB und UBB wird je nach Baufortschritt bei Bedarf erbracht und nach abgestimmten Stundensätzen nach vorheriger Festlegung eines Kostenrahmens abgerechnet.
Es finden regelmäßige Baustellenbesuche statt. Bei Bedarf können ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und Abwenung von Umweltschäden mit der Projektleitung und der Bauleitung abgestimmt werden.
Über den Baufortschritt und ggf. auftretende Probleme sowie Lösungsvorschläge sind Protokolle und Dokumentationen anzufertigen und ggf. an die zuständige Behörde weiter zu leiten.
Bei besonderem Bedarf können jeweils eigenständige Baubegleitungen erforderlich werden. Neben der ÖBB sind dies z.B. eine bodenkundliche oder wasserwirtschaftliche Baubegleitung. Sinnvoll ist dann eine Umweltbauüberwachung als koordinierende Funktion hinzuzuziehen.
Die ÖBB und UBB richtet sich an den örtlichen Gegebenheiten, den behördlichen Auflagen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNastSchG) und dem erstellten Artenschutzgutachten, bspsw. einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.