PRÜFUNG VON BESTANDSBÄUMEN AUF VORKOMMENDE WILDTIERE

Vor einer Baumfällung oder Verkehrssicherungsmaßnahme muß geprüft werden, ob  Lebens- und Fortpflanzungsstätten von gesetzlich geschützten Tierarten vorhanden sind.

Die Fällung eines Baumes innerhalb der Brutzeit regelt das Bundesnaturschutzgesetz.

In vielen Städten und gemeinden gibt es eine Baumschutzverordnung, die regelt, welche Bäume wann gefällt werden dürfen und welcher Ausgleich geschaffen werden muss.

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