ARTENSCHUTZRECHTLICHE EINSCHÄTZUNG ZU KOLLISIONSRISIKO UND VOGELSCHLAG AN GLASFASSADE

Ein freihstehendes Gebäude mit einer Außen-Fassade aus Monoglas soll errichtet werden. Wir haben das das Kollisionsrisiko und Vogelschlag an den spiegelnden und durchsichtigen Glasflächen eingeschätzt und Handlungsempfehlungen für eine Konfliktfreie Lösung in einem Gutachten abgegeben.

Der Gesetzgeber und die entsprechenden Vollzugsbehörden informieren: "Glasflächen sind so zu gestalten, dass sie keine Gefährdung für Vögel darstellen.  Künstliche Lichtquellen und blendende Vorrichtungen außerhalb von Gebäuden sind so zu gestalten und zu betreiben, dass sie ungefährlich für Insekten sowie Vögel und andere Wirbeltiere sind. 
Die gesetzliche Bestimmungen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz § 44 Abs. 1 und 5."

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