Artenschutzgutachten bei Baufeldfreimachung - Zauneidechse

Bei Baufeldfreimachungen und Überbauung durch Neubauten gilt es den Artenschutz in einem Gutachten abzuprüfen.

Damit wird das  Vorkommen von besonders geschützten Arten  untersucht.

Das Vorkommen oder die Abstinenz von Zauneidechsen (Lacerta agilis) können durch verschiedene Methoden nachgeweisen werden. 

So zum Beispiel durch Nachweiskartierung, Sichtbeobachtungen für Zauneidechsen (Lacerta agilis) mit Begehungsterminen zwischen Ende Mai und Ende Juni gem. Hachtel et al. 2009 - Methoden der Feldherpetologie.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung bringt hier Planungssicherheit und vermeidet Baustopps.

Das Gutachten dient der Einschätzung für die zuständige Untere Naturschutzbehörde. 

Im Falle der Befreiung vom §44 BNatSchG ist das Gutachten eine Entscheidungsgrundlage der Höheren Naturschutzbehörde.

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Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.