Artenschutzrechtliche Prüfung vor Dachsanierung

Energetische Dachsanierungen betreffen oft am Gebäude nistende Tierarten.  Eine artenschutzrechtliche Prüfung im Vorfeld gibt Planungssicherheit und vermeidet einen Baustopp.

An diesem Gebäude soll das Dach und die Fassade energetisch saniert werden. Im Vorfeld haben wir das Anwesen auf das Vorkommen von Fortpflanzungsstätten gebäudebrütender Tierarten begutachtet.

Bei den avifaunistischen Untersuchungen des Objektes  mit Beobachtungen von Einflügen wurden in einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung die Maßnahmen beschrieben.

Als FCS-Maßnahme  wurden im Sinne des Bestandsschutzprinzips  unter Anderem die Anbringugn von Mauerseglernistkästen empfohlen.

Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.