WORST-CASE BETRACHTUNG zum Vorkommen wild lebender Tiere und Lebens- und Fortpflanzungsstätten der besonders geschützten Arten

Bei Planungen zu baulichen Nachverdichtungen im städtischen Raum stellt der Artenschutz einen obligatorisch zu prüfenden Faktor dar.

So muss vorab beispielsweise  das Grundstück auf das Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) und allgemein zum Vorkommen wild lebender Tiere und Lebens- und Fortpflanzungsstätten
der besonders geschützten Arten geprüft werden.

Eine ökologische Baubegleitung gibt dem Bauherren Sicherheit in der Umsetzung behördlicher Auflagen.

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