Die Stadt Nürnberg plante die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung eines Mischgebietes mit Flächen für Wohnen und Gewerbe.
Hierbei kam es zur Überplanung von großflächiger Gewerbenutzung mit überwiegender Versiegelung.
Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem europäischen und nationalen Artenschutz zu prüfen, fordert die zuständige Behörde die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie ein artenschutzrechtliches Gutachten, eine spezielle artenschutzrechliche Prüfung benötigen.
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