spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Nürnberg

Die Stadt Nürnberg plante die  Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung eines Mischgebietes mit Flächen für Wohnen und Gewerbe.

Hierbei kam es zur Überplanung von großflächiger Gewerbenutzung mit überwiegender Versiegelung.

Um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem europäischen und nationalen Artenschutz zu prüfen, fordert die zuständige Behörde die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).

Kontaktieren  Sie uns gerne, wenn Sie  ein artenschutzrechtliches Gutachten, eine spezielle artenschutzrechliche Prüfung benötigen.

Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.