Wir bieten alle relevanten Kartierungsarbeiten und zugehörige Gutachten sowie weitere Dienstleistungen im Natur- und Artenschutz an. Für Projekte in der der Planung von Windkraftanlagen-Standorten gehören dazu u.a. die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, der Artenschutzfachbeitrag, sowie die Horstkartierungen und Revierkartierungen für kollisionsgefährdete Vogelarten.
Die Auswahl der unterschiedlichen Erfassungsmethoden und der Umfang der Erfassung und das zu kartierende Artenspektrum richtet sich je nach geplantem Vorhaben und seinen potenziellen Wirkungen auf geschützte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensstätten.
Der Untersuchungsaufwand kann je nach Gebiet stark variieren. Besonders seit Beginn des Jahres 2023, waren in Bayern erhöhte Kartierungsaufwände gefordert.
Nun, mit der sog. "Genehmigungserleichterung in Windenergiegebieten" im Rahmen des §6 des WindBG, kommen neue Herausforderungen auf Projektierer und Gutachterbüros zu.
Wir unterstützen Sie auch in dieser Situation und helfen einzuordnen, welche Maßnahmen nötig sind.
Trotz politischem Rückenwind für Windenergieanlagen, kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, ob beispielsweise ein beschleunigtes Verfahren mit Habitatpotentialanlyse oder sogar "nur" die Abfrage von bereits vorhandenen Daten angewendet werden kann.
In den meisten Fällen fordern Behörden nach wie vor umfangreiche Kartierungen nach Methodenstandards, sowie Horst- und Revierkartierungen für kollisionsgefährdete und besonders störungsempfindliche Arten.
Wir begleiten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden und rechtssicheren Methode.
Mit dem Beschluss des §6b WindBG kommt es zu Änderungen hinsichtlich der Planungserfordernisse.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Maßnahmenkonzepten und der Prüfung ggf. weiterhin erforderlicher Untersuchungen, wie Artenschutzfachbeiträge für Zuwegungen und Bereiche außerhalb von Windeignungsgebieten und prüfen, ob der § 6b hinsichtlich artenschutzfachlicher Belange für Sie Anwendung finden kann.