FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG

Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG).

Für die Natura 2000-Gebiete wird aus naturschutzfachlicher Sicht die Erstellung eines Managementplans empfohlen. Inhalte eines solchen Natura 2000-Managementplans sind:

  • Gebietsbeschreibung
  • Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen
  • Formulierung von Erhaltungs- und Entwicklungszielen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung
  • Zeit- und Kostenplanung
  • Vorschläge zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle

Angebot anfragen

Für einen Plan (z.B. einen Bebauungsplan) oder Projekte (z.B. eine Bundesfernstraßenplanung), die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Vorhaben ein Gebiet des Netzes "Natura 2000" erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.

Zunächst ist für Pläne und vor der Umesetzung von Projekten in einer FFH-Vorprüfung zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Ist dies nicht der Fall, ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) nicht erforderlich. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Vorprüfung ein strenger Vorsorgegrundsatz, bereits die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung löst die Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung aus.

In einer FFH-Verträglichkeitsprüfung wird geprüft, ob die Auswirkungen eines Vorhabens zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von FFH- oder Vogelschutzgebieten führen können.

Prüfgegenstand einer Verträglichkeitsprüfung sind somit die:

  • Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten,
  • Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie
  • biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.

Die GRUENSTIFTER bieten im Bereich Natura 2000 für Ihr Projekt bzw. Vorhaben:

  • Grundlagenerfassungen von Lebensräumen des Anhang I, Arten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie
  • FFH-Verträglichkeitsstudien
  • FFH-Monitoring mit FFH-Berichtserstattung
  • Erstellung von Managementplänen

Wir kümmern uns um Natur und Umwelt.

Natura 2000 - Environment Life Programme European Commission -gruenstifter
Batcorder zur Analyse von Fledermausvorkommen - gruenstifter
Lebensräume nach Anhang I FFH-RL - gruenstifter
Monitoring - Botanik - gruenstifter