Artenschutzfachbeitrag (AFB)

Wir erstellen für Sie einen Artenschutzfachbeitrag (AFB)

Ein Artenschutzfachbeitrag ist ein wichtiger Bestandteil von Umwelt- und Planungsprojekten. Er dient dazu, die Auswirkungen von Vorhaben auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu bewerten und Schutzmaßnahmen zu planen, um negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu vermeiden.

Bei der Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags wird sorgfältig untersucht, welche Tier- und Pflanzenarten in der Umgebung des Vorhabens vorkommen und wie sich das Vorhaben auf diese Arten auswirken könnte. Dabei werden wissenschaftliche Methoden und Standards angewendet, um eine möglichst genaue Prognose der Auswirkungen zu erstellen.

Um einen rechtsverbindlichen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen, müssen alle relevanten Vorschriften und Gesetze berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern gibt es spezielle Vorgaben für die Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen.

Ein guter Artenschutzfachbeitrag zeichnet sich durch eine umfassende und präzise Bewertung der Auswirkungen auf die Artenvielfalt aus. Zudem enthält er konkrete Empfehlungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von negativen Auswirkungen auf die betroffenen Arten.

Wenn Sie ein Projekt planen, bei dem es zu Eingriffen in die Natur kommen könnte, sollten Sie unbedingt einen Artenschutzfachbeitrag erstellen lassen. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch für den Erhalt der Artenvielfalt und des Ökosystems.

Artenschutzfachbeitrag im Naturschutz

Für die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange sind alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhangs IV FFH-RL zu betrachten und relevant. 

Die artenschutzrechtlichen Verbote der deutschen Gesetzgebung sind in § 44 Absatz 1 BNatSchG formuliert. 

Hierfür wird ein Fachbeitrag bzw. ein Artenschutzgutachten erstellt. 

Wir erstellen den Artenschutzfachbeitrag (AFB) je nach Vorgabe der zuständigen Behörde als Potenzialabschätzung oder über eine Kartierung des vorhandenen Artbestandes.

 

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Ziele und Inhalte eines Artenschutzfachbeitrags

In einem Artenschutzfachbeitrag  wird ermittelt, ob:

  • Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 5 für entsprechend geschützte Arten einschlägig sind.
    Diese sogenannten Verbotstatbestände beinhalten bei den wild lebenden Tieren ein Tötungs- und Verletzungsverbot, ein Störungsverbot für bestimmte Zeiten (z.B. Winterruhe und Brutzeiten) und ein Verbot der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Bäumen und Baumhöhlen oder Nester an Gebäuden). Bei den Pflanzen besteht ein Verbot zur Entnahme, Beschädigung und Zerstörung.
     
  • sich der Erhaltungszustand einer geschützten Art durch ein Vorhaben (z.Bsp. Bauvorhaben, Event, Festival)  trotz Kompensationsmaßnahmen (sogenannten CEF-Maßnahmen oder FCS-Maßnahmen) verschlechtert.
     
  • ggf. vorgezogene funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen (sogenannte CEF-Maßnahmen) und / oder Vermeidungsmaßnahmen notwendig sind; diese werden in der saP direkt vorgeschlagen und ausgearbeitet.
     
  • naturschutzfachliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von Verbotstatbeständen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind.
     
  • Maßnahmen zur Umsetzung von Ausgleich dem Naturschutz und damit dem Artenschutz und dem Klimaschutz dienen

 

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Unsere Leistungen und Kompetenzen im Rahmen eines Artenschutzfachbeitrags

Wir sind ein Team aus verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Expertinnen mit Erfahrung bei der Erstellung des Fachbeitrages zur artenschutzrechtlichen Prüfung und der Eingriffsregelung.

Wir bieten alles aus einer Hand, von der Kartierung bis zum fertigen Artenschutzfachbeitrag.

  • Wir stellen planungsrelevante Unterlagen für Sie zusammen.
     
  • Wir kartieren Flora und Fauna im Untersuchungsraum durch und führen eine Bestandsaufnahme von Flora und Fauna im betroffenen Untersuchungsraum durch.
     
  • Wir stellen die Auswirkungen und Wirkfaktoren auf die Flora und Fauna des Wirkraumes dar.
     
  • Wir prüfen und bewerten das Bauvorhaben bzw. Vorhaben nach artenschutzrechtlichen Belangen.
     
  • Wir erarbeiten für Sie entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung.
     
  • Neben den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erstellen wir Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Flora und Fauna.
     
  • Wir beantragen für Sie Genehmigungen zur Ausnahme oder Befreiung von Verboten bei den zuständigen Behörden (Höhere Naturschutzbehörde).
     
  • Wir stellen alle Ergebnisse in Text und Karte in einem Gutachten, also einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) dar.

Ihre Vorteile:

Sie erlangen Rechtssicherheit! Sie erhalten Planungssicherheit gegenüber Partnern, Kunden und Behörden.  Sie bekommen eine Auswertung und Analyse sowie eine Optimierung Ihrer Planungsvorhaben. Unsere Leistungen werden nach den Bestimmungen zuständigen Landesamtes für Umwelt umgesetzt.

 

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