MEHLSCHWALBEN MANAGEMENT AN STUDENTENWOHNHEIM IN NÜRNBERG

Nicht jeder Mensch kann sich über die Anwesenheit von Mehlschwalben am eigenen Haus freuen, da diese Kot verursachen.

Das Entfernen der Nester ist jedoch gesetzlich verboten, da Mehlschwalben geschützt sind und das unerlaubte Entfernen und Zerstören von Netsern wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, die bis zu 50.000 € hoch sein kann.

Bei der Höheren Naturschutzbehörde (Bezirksregierung)  kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung ist verbunden mit Ersatzmaßnahmen für den Artenschutz an dieser Vogelart.

Eine gute Lösung zur Vermeidung von Kot auf Gehsteig und Fensterbrettern ist die Anbringung  eines Mehlschwalben-Kotbretts.

Unsere Philosophie: Sollte eine Vergrämung unvermeidbar sein, so sollte diese so umgesetzt werden, dass  Platz für Mehlschwalben bleibt. Mehlschwalben Management, ein Kompromiss für Mensch und Natur.

Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.