ÖKOLOGISCHE BAUBEGLEITUNG - GEBÄUDEABRISS MIT ARTENSCHUTZRECHTLICHER RELEVANZPRÜFUNG

Vor dem Abriss eines alten Lagergebäudes haben wir die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt.

Eine kostengünstige Vortsufe zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). 

Dabei wird die Relvanz von Verbotstatbeständen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geprüft.

Insbesondere kommt der § 44 des BNatSchG in Betracht. Dieser schützt die Lebens- und Fortpflanzungsstätten wildlebender Tierarten.

 

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