Gebäudebrüter am Haus
was nun?
Gebäudebrüterquartiere sind gesetzlich geschützt.
Gebäudebrüter und deren Brutplätze sind gesetzlich geschützt. Es ist ganzjährig untersagt, die Brutquartiere zu zerstören oder zu beschädigen. Auch der Zugang zu den Nistplätzen darf nicht durch Baugerüste oder Planen versperrt oder behindert werden. (§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG))
Sichern Sie sich ab und vermeiden Sie einen kostenintensiven Baustopp und eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, indem Sie vor Baubeginn von uns gutachterlich prüfen lassen, ob an Ihrem Haus Gebäudebrüterquartiere sind.

Die gruenstifter beraten Sie und geben Lösungsvorschläge für ein konfliktfreies Nebeneinander von Baumaßnahme und Artenschutz.
Lösungen
Es gibt für jedes Gebäude unauffällige oder sogar dekorative Lösungen für das Anbringen oder den Einbau von Nisthilfen. Wir führen die Arbeiten aus und installieren Ihnen Nistquartiere auf Putz oder integrieren diese in die Wärmehaut Ihres Bauobjektes.
Spezialfall Mehlschwalbe - Unmut über Kot
Oft erzeugt der Kot der Mehlschwalben Unmut bei den Anwohnern. Die Lösung ist denkbar einfach:
Wir installieren Kotbretter. Fragen Sie uns nach einem Kostenvoranschlag.