Artenschutzprüfung vor Baumfällung

Vor dem Fällen von Bäumen tragen artenschutzfachliche Gutachten zur Rechtssicherheit bei. Sie sind obligatorisch und meist eine behördliche Auflage.

Eine Einsichtnahme der Bäume gibt Aufschluss über das Vorhandensein von Lebens- und Fortpflanzungsstätten der besonders geschützten Arten im Sinne des §44 BNatSchG.

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